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1. Anmeldung

Für deine Anmeldung fülle bitte das Anmeldeformular aus und schick es uns zu oder buche übers Internet. Wir bestätigen deine Buchung umgehend schriftlich. Nach Erhalt dieser Anmeldebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig (höchstens jedoch 250,- Euro pro Person). Überweise diesen Betrag bitte auf unser Konto bei der Sparkasse Hanau (BLZ 506 500 23, Konto-Nr. 99 713). Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.


2. Reiseunterlagen

Ca. 3 Wochen vor Reisebeginn senden wir dir die kompletten Reiseunterlagen. Dann wird auch der Rest des Kurspreises fällig.


3. Rücktritt durch den Kunden

Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der folgenden Gliederung bezüglich des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%

ab dem 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30%

ab dem 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35%

ab dem 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%

bei Nichtantritt 75%

Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


4. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dies organisatorisch nicht unmöglich ist (z.B. unmögliche Umbuchung bei Fluggesellschaft). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. für Umbuchungen) konkret für den Einzelfall oder pauschal mit 75,- Euro pro Person zu berechnen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


5. Umbuchung

Für die Umbuchung von Kursterminen nach der bereits erfolgten Buchung berechnen wir eine Arbeitsgebühr in Höhe von € 35,- für eine Flugumbuchung € 80,-.


6. Leistungen

Unsere Leistungen erfolgen auf Grund der Broschüre von 2010 für den betreffenden Kursort und die betreffende Kursart. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Für nicht in Anspruch genommene, pauschal gebuchte Leistungen kann nur dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn dem Veranstalter durch die Nichtinanspruchnahme eine Kostenersparnis entsteht.


7. Haftung des Veranstalters

Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit es sich nicht um Körperschäden handelt, der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht aus unerlaubten Handlungen resultiert.


8. Mitwirkungspflicht

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, soll vor Ort Abhilfe verlangt werden. Nach Eintreten des Mangels ist der Kursleiter oder unser Büro in Hanau zu informieren, damit sofort geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm dementsprechend auch keine Ansprüche zu.


9. Auschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §651c bis §651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


10. Verantwortung des Teilnehmers

Teilnehmer, die während des Kurses die Anordnung der Aufsichtspersonen trotz mehrfacher Ermahnungen nicht befolgen, können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden und müssen gegebenfalls auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Sollte Letzteres eintreffen, bemühen wir uns darum, die Erziehungsberechtigten hiervon in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des restlichen Kurspreises besteht in diesem Fall nicht.

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